Nach der geplanten Novelle zum HGB sollen Einzelunternehmer nur mehr berechtigt, aber nicht mehr verpflichtet sein, sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen. Nur „Unternehmer kraft Rechtsform“ werden in Zukunft verpflichtend im Firmenbuch eingetragen sein.
Daraus ergibt sich die Frage, ob die steuerlichen Unterschiede zwischen protokollierten und nicht protokollierten Steuerpflichtigen in Zukunft noch vertretbar sein werden.