Steuerflucht in eine Steueroase mit gleichzeitigem Wohnsitz im Inland, das ermöglicht eine neue Verordnung des BMF. Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft danach nicht mehr an den Wohnsitz, sondern an den Mittelpunkt der Lebensinteressen an; es genügt, dass der Steuerpflichtige den Mittelpunkt der Lebensinteressen seit fünf Jahren im Ausland hat und er sich nicht länger als siebzig Tage an seinem Wohnsitz im Inland aufhält. - Die Verordnung ist klar gesetzwidrig und ein Freibrief für den Steuerpflichtigen, weil die Abgabenbehörde einen längeren Aufenthalt im Inland nicht nachweisen kann.