Der VwGH hat nunmehr nach dem zweiten Rechtsgang vor den EuGH noch offene Fragen geklärt.
Der EuGH hatte im Urteil vom 09.03.2000, C-437/97 (EKW-Urteil) die österreichische Getränkesteuer auf alkoholische Getränke für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt.
Im Zusammenhang damit haben die österreichischen Bundesländer in den einzelnen Landesabgabenordnungen sog Bereicherungsverbote (Rückzahlungssperren) eingeführt. Die grundsätzliche Zulässigkeit der rückwirkenden Einführung von Rückzahlungssperren hat der EuGH im Urteil vom 02.10.2003, C-147/01 , Weber's Wine World, ausgesprochen. Dabei hat der EuGH die Lösung weiterer Fragen dem VwGH aufgetragen. Über diese Fragen hat der VwGH nun im E 04.12.2003, 192003/16/0148, abgesprochen.