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Eigenkapitalersatz: Zur Behauptungs- und Beweislast des Masseverwalters bezüglich Treugeberstellung des Kreditgebers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/23RdW 2004, 28 Heft 1 v. 19.1.2004

GmbHG: § 74 Abs 1, § 76 Abs 2

Die Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts setzt die Beteiligung des Kreditgebers am Gesellschaftsvermögen voraus; der bloße Einfluss des Kreditgebers auf die Geschäftsführung reicht nicht aus. Dem gleichzuhalten ist die treuhändige Beteiligung, da der Treugeber am Vermögen der Gesellschaft mittelbar beteiligt ist.

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