ABGB: § 901 ZPO: §§ 498, 513
Ein Reisender konnte unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. 9. 2001 von der für Anfang Oktober 2001 gebuchten Reise nach New York und Chicago wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurücktreten, ohne die weiteren Entwicklungen abwarten zu müssen.