Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob an rechtswidrigen Werken überhaupt Urheberrechte entstehen können, und bejahendenfalls, welche Besonderheiten für den Urheber in der Rechtsausübung und Rechtsverteidigung bestehen. Im österreichischen wie im deutschen Urheberrechtsgesetz fehlen dazu ausdrückliche Regelungen.