Mit einem Änderungserlass wird die Neuregelung des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei sämtlichen sonstigen Leistungen und bei Werklieferungen ausländischer Unternehmer ab 2004 gemäß § 19 Abs 1 UStG idF des Budgetbegleitgesetzes 2003, BGBl I 2003/71, eingearbeitet. Insbesondere die Rz 2601 UStR 2000 wird entsprechend ergänzt (ua Berücksichtigung von Aussagen des USt-Protokolls 2004).