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AbgÄG 2004 - Änderungen im Ausschuss

gerade noch RECHTzeitigRdW 2004/663dRdW 2004, 709 Heft 12 v. 15.12.2004

Gemäß dem Ausschussbericht 1. 12. 2004, 734 BlgNR 22. GP, brachte ein im Finanzausschuss beschlossener Abänderungsantrag zum AbgÄG (siehe bereits RdW 2004/581) ua folgende wichtige Änderungen:

doch keine Haftung des Zessionars bei Forderungsabtretung; die neue Haftungsbestimmung (§ 19a UStG) entfällt im Ausschussbericht;

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