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BMF: PKW-Luxusgrenze von 34.000 € angemessen

SteuerrechtRdW 2004/650RdW 2004, 699 Heft 11 v. 15.11.2004

Der UFS Salzburg hat die Angemessenheitsgrenze für PKWs (Kombis) ab dem Jahr 1991 valorisiert. Dagegen hält das BMF in einer Stellungnahme vom 29. 10. 2004 die Grenze von 34.000 € bis einschließlich 2004 für angemessen. Ab 2005 soll eine höhere Grenze mittels Verordnung festgelegt werden.

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