Der UFS Salzburg hat die Angemessenheitsgrenze für PKWs (Kombis) ab dem Jahr 1991 valorisiert. Dagegen hält das BMF in einer Stellungnahme vom 29. 10. 2004 die Grenze von 34.000 € bis einschließlich 2004 für angemessen. Ab 2005 soll eine höhere Grenze mittels Verordnung festgelegt werden.