ASVG §§ 44 , 49
Ein Geschäftsführer einer GmbH, dessen Dienstverhältnis dem KV für die Handelsangestellten Österreichs unterliegt, ist zumindest in die Beschäftigungsgruppe 5 des KV einzureihen.
VwGH 26.05.2004, 2001/08/0081
ASVG §§ 44 , 49
Ein Geschäftsführer einer GmbH, dessen Dienstverhältnis dem KV für die Handelsangestellten Österreichs unterliegt, ist zumindest in die Beschäftigungsgruppe 5 des KV einzureihen.
VwGH 26.05.2004, 2001/08/0081