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Was bringt die Pensionsharmonisierung an Neuem?

ArbeitsrechtDr. Remo Sacherer, Mag. Bettina WoschitzRdW 2004/630RdW 2004, 673 Heft 11 v. 15.11.2004

Der Fahrplan der Bundesregierung für den Beschluss der Pensionsharmonisierung steht fest. Beginnend mit 1. 1. 2005 soll ein neues, einheitliches Pensionssystem geschaffen werden, das für alle Erwerbstätigen wie Arbeiter, Angestellte, Bauern, Selbstständige, Bundesbeamte und auch Politiker gilt. Das Pensionsharmonisierungsgesetz bringt neben dem neuen Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) auch einschneidende Veränderungen in den Sozialversicherungsgesetzen sowie im Pensionsrecht der Beamten. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt dabei neben der Harmonisierung der unterschiedlichen Leistungs- und Beitragsrechte in der Pensionsversicherung insb die Einrichtung eines transparenten und leistungsbezogenen Pensionskontos.

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