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Warnpflicht - Hinweis ohne Darstellung der Folgen

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2004/596RdW 2004, 660 Heft 11 v. 15.11.2004

ABGB: §§ 1168a , 1304

Auch gegenüber einem sachkundigen Werkbesteller reicht der Hinweis des Werkunternehmers, nach der Verlegung des Parkettbodens sei für eine bestimmte Luftfeuchtigkeit zu sorgen, nicht aus, um die Warnpflicht zu erfüllen; der Besteller muss auch auf die Folgen aufmerksam gemacht werden, die bei Nichteinhaltung des Hinweises eintreten können.

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