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„Austrittspflicht“ bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers

ArbeitsrechtJudikatur Beendigung DienstverhältnisRdW 2004/571RdW 2004, 615 Heft 10 v. 15.10.2004

IESG § 3a Abs 2 Z 5

Ein AN hat keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für das noch offene November-Gehalt, wenn der AG bereits die mit 31. 7. fällige Urlaubsbeihilfe schuldig geblieben ist und der AN somit bereits vor November seinen berechtigten vorzeitigen Austritt hätte erklären können.

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