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Auslegung einer Beendigungserklärung

ArbeitsrechtJudikatur Beendigung DienstverhältnisRdW 2004/565RdW 2004, 612 Heft 10 v. 15.10.2004

AngG: § 20

ABGB: § 863

1. Entscheidend für die Wirksamkeit einer Beendigungserklärung ist allein der Inhalt, so wie ihn der Empfänger nach dem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise zweifelsfrei verstehen konnte.

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