Wer in der Hierarchie von selbstständigen Versicherungsvertretern oben steht, braucht nicht mehr Versicherungsverträge zu vermitteln, sondern bezieht Versicherungs-Provisionen aus der Arbeit der Versicherungsvertreter niedrigerer Stufe. Der VwGH beurteilte die Bezüge dieser an der Spitze der Hierarchie stehenden Personen als umsatzsteuerbefreit.