In den letzten Jahr(zehnt)en ist eine ständige Zunahme an atypischen Beschäftigungsverhältnissen festzustellen1). Dies erfolgt zum Teil durch den Abschluss von Vertragskonstruktionen, die nicht mehr unter den Typus des Arbeitsvertrags fallen (zB freier Dienstvertrag), aber auch durch ungewöhnliche Ausgestaltungen des Arbeitsvertrags. In den folgenden Seiten soll nun der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkungen die Vereinbarung unregelmäßiger Arbeitszeiten auf den Anspruch auf „Postensuchzeit“ haben.