Die vorliegende Entscheidung des VfGH stellt das letzte Kapitel in der Geschichte der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gem§ 253d ASVGdar. Diese mit der 51. ASVG-Novelle2) eingeführte Pensionsart hat mehr als vier Jahre lang österreichische Gerichte, den Europäischen Gerichtshof, viele mit dem Sozialversicherungsrecht befasste Rechtsanwender und nicht zuletzt den Gesetzgeber beschäftigt.