In seinem kürzlich ergangenen Erkenntnis zur Pensionsreform 2000 hat der VfGH ausgesprochen, dass die Erhöhung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension für Frauen und Männer um je eineinhalb Jahre zulässig ist. Diese Entscheidung hat Bewegung in die Diskussion um eine Angleichung des unterschiedlichen Pensionsalters von Frauen und Männern gebracht. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob eine einfachgesetzliche Angleichung des unterschiedlichen Pensionsanfallsalters für Frauen und Männer schon derzeit möglich ist oder ob dem nicht der verfassungsrechtlich gewährleistete Vertrauensschutz, vor allem aber das Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten entgegensteht.