Wiederholt wirft der Gesetzgeber dem VwGH in den Gesetzesmaterialien Unkenntnis des Steuerrechts vor, belehrt ihn und rechtfertigt Gesetzesänderungen mit fehlerhafter Rechtsprechung. Die Kritik in den Gesetzesmaterialien am VwGH ist allerdings sensibel; denn die Gesetzesmaterialen kommen regelmäßig aus dem Kreis der Finanzverwaltung, zu deren Kontrolle der Gerichtshof von der Verfassung berufen ist. Besonders stößt die Kritik auf, wenn sie offenkundig nicht von der Sache getragen ist, sondern eher den Charakter einer Zurechtweisung des Gerichtshofes trägt.