Das Budgetbegleitgesetz 2003 hat das „internationale Schachtelprivileg“ vollkommen neu geregelt. Der Anwendungsbereich für die Steuerbefreiung ist ausgeweitet worden. Inländische Muttergesellschaften mit internationalen Schachtelbeteiligungen können es sich in Zukunft aussuchen, ob alle Ergebnisse steuerneutral sind (dh, sowohl Einnahmen als auch Ausgaben wirken sich nicht aus) oder ob alle Ergebnisse aus der internationalen Schachtelbeteiligung durch die Abgabe einer Optionserklärung steuerwirksam sein sollen.