UWG § 28a
Der Tatbestand des§ 28a UWG, der vor versteckten Vertragsangeboten schützen soll, ist nicht erfüllt, wenn für den durchschnittlich aufmerksamen Adressaten klar der Angebotscharakter des Schreibens erkennbar ist.
OGH 25.3.2003, 4 Ob 303/02s
UWG § 28a
Der Tatbestand des§ 28a UWG, der vor versteckten Vertragsangeboten schützen soll, ist nicht erfüllt, wenn für den durchschnittlich aufmerksamen Adressaten klar der Angebotscharakter des Schreibens erkennbar ist.
OGH 25.3.2003, 4 Ob 303/02s