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Unterlassungsbegehren nach § 1330 ABGB beinhaltet nicht auch Beseitigungsverpflichtung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/360RdW 2003, 435 Heft 8 v. 18.8.2003

ABGB: §§ 1295 ff, 1330
EO: §§ 36 , 354 , 355 , 359 Abs 1
UWG: § 15

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