Werden einzelne Wirtschaftsgüter einer Sachgesamtheit ausgetauscht, führt dies nicht zu sofort absetzbaren Betriebsausgaben.
Im E vom 08.05.2003, 99/15/0036, hatte der VwGH die Wirtschaftsguteigenschaft einer Kinobestuhlung zu beurteilen.
Die Bf betrieb ein Kino. Sie tauschte die Sitze der ersten neun Kinoreihen (im Gegensatz zu den Sitzen der anderen Reihen waren das Holzsitze gewesen) gegen 170 neue Theaterstühle aus (Kosten à unter 5.000 S bzw 400 _ iSd § 13 EStG). In der Folge wollte sie die Gesamtanschaffungskosten sofort als GWG iSd § 13 EStG als Betriebsausgabe absetzen.