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Entlassung wegen Sexhotline-Telefonaten während Dienstfahrten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/337RdW 2003, 401 Heft 7 v. 15.7.2003

GewO 1859 § 82 lit f

1. Das Führen von Telefongesprächen mit Sexhotlines während einer Fahrt mit einem LKW ist geeignet, die Aufmerksamkeit des Betroffenen in einer die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Weise in Anspruch zu nehmen. Die an die Fahrer eines Transportunternehmens erteilte Weisung, solche Telefonate nicht zu führen, ist daher sachgerecht und nicht als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre anzusehen.

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