PHG §§ 1 , 5 , 11
Dass eine ausziehbare Stehleiter aus Aluminium lediglich mit zwei Haltegurten gegen ein Auseinanderrutschen versehen ist, stellt keinen Konstruktionsfehler iSd § 5 PHG dar. Auch die Preisgestaltung eines Produktes ist ein für die berechtigte Sicherheitserwartung des Konsumenten bestimmender Faktor.