vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatz bei unterlassener Vertretungshandlung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/305RdW 2003, 374 Heft 7 v. 15.7.2003

ABGB §§ 1293 ff, 1298 , 1299

Es ist nicht darauf abzustellen, wie die Behörde des Vorverfahrens, wären die beanstandeten Unterlassungen unterblieben, seinerzeit entschieden hätte, sondern darauf, wie richtigerweise hätte entschieden werden müssen, wobei sich das RegressG bei seiner Beurteilung am Maßstab eines pflichtgemäß handelnden Behördenorgans zu orientieren hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!