Als (lohnabgabepflichtiger) Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis kommt alles in Betracht, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt. Es können dies Geldleistungen oder geldwerte Vorteile (Sachbezüge) sein. Zu solchen Vorteilen gehören auch Leistungen zu einer Versicherung, die dem Arbeitnehmer gehört (hier: Rentenversicherung, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Prämienzahler und der Arbeitnehmer als versicherte Person und Begünstigter ausgewiesen ist).