vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur gerichtlichen Abberufung eines Abschlussprüfers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/273RdW 2003, 327 Heft 6 v. 16.6.2003

HGB: § 270 Abs 3 , § 275 Abs 2
WTBG: § 91 Abs 1

Im Falle des nachträglichen Eintretens eines Ersetzungsgrundes beginnt die Antragsfrist des § 270 Abs 3 ab Erkennbarkeit des maßgeblichen Sachverhalts für den Antragslegitimierten. In diesem Fall entfällt die Voraussetzung eines Widerspruchs gegen die Beschlussfassung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!