ABGB: §§ 863 , 869
Austro Control-G: § 7 Abs 1 und s 2
Wenn für die Arbeitnehmer (AN) klar erkennbar ist, dass die Höhe einer jährlichen Arbeitgeberzuwendung von den jährlich zu führenden Verhandlungen abhängig ist, können sie nicht darauf vertrauen, der Arbeitgeber (AG) wolle sich auch für die Zukunft zu einer Zahlung in einer bestimmten Höhe verpflichten.