UrlG: § 4 Abs 1 und 2 , § 5 Abs 1 und 3 , § 16 Abs 1 und 2
Notwendige Pflegeleistungen eines Arbeitnehmers (AN) für einen im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen können einen vereinbarten und schon angetretenen Erholungsurlaub unterbrechen.