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Sachverständigenhaftung der Arbeiterkammer für ihre Angestellten?

ArbeitsrechtUniv.-Ass. Dr. Johanna H. Naderhirn, ao. Univ.-Prof. Dr. Reinhard ReschRdW 2003/226RdW 2003, 271 Heft 5 v. 16.5.2003

Die Frage, inwieweit eine gesetzliche Interessenvertretung für die Unterlassung der Aufklärung über eine kollektivvertragliche Verfallsfrist haftet, war erstmals Gegenstand einer OGH-Entscheidung. Das Urteil des OGH ist in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugend.

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