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Zinsminderung bei Verletzung des Konkurrenzschutzes durch den Bestandgeber

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/205RdW 2003, 258 Heft 5 v. 16.5.2003

ABGB: § 1096 Abs 1

Gestattet der Bestandgeber entgegen der mit dem Bestandnehmer getroffenen Vereinbarung die Öffnung von Konkurrenzunternehmen im Einzugsbereich des Bestandobjektes, so rechtfertigt ein dadurch (mit-)verursachter erheblicher Rückgang des Geschäftserfolges des Bestandnehmers eine Zinsminderung bzw -befreiung gem § 1096 Abs 1 ABGB.

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