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Domain Sharing -- der Königsweg im flachen Adressraum?

WirtschaftsrechtRA Dr. Clemens ThieleRdW 2003/200RdW 2003, 249 Heft 5 v. 16.5.2003

Das Problem, dass mehrere Kennzeichenträger einen ähnlichen oder gleichlautenden Domain-Namen benützen wollen, kann auf verschiedene Weise gelöst werden. Neben den nach wie vor häufig geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen1)1)Vgl die 37 oberstgerichtlichen Entscheidungen per 30. 11. 2002, die im Volltext unter http://www.eurolawyer.at abrufbar sind; einen systematischen Überblick bietet Thiele, Internet-Domains und Kennzeichenrecht in Gruber/Mader, Privatrechtsfragen des e-commerce (2003) 87 ff. besteht auch die Möglichkeit des vertraglichen Domainerwerbs2)2)ZB der Domain-Kauf, siehe Thiele, Verträge über Internet Domains, ecolex 2000, 210, 218.. Eine -- wohl elegante -- Lösung bietet demgegenüber das Domain Sharing. Dabei wird das -- friedliche -- Nebeneinander zweier oder mehrerer ähnlicher Kennzeichen außerhalb des Internets in die Online-Welt übertragen.

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