Genehmigtes Kapital und eine Kapitalherabsetzung in einer Hauptversammlung können nur dann beschlossen werden, wenn die Quote des genehmigten Kapitals nach der Kapitalherabsetzung nicht mehr als die Hälfte dieses neuen Grundkapitals umfasst.
Genehmigtes Kapital und eine Kapitalherabsetzung in einer Hauptversammlung können nur dann beschlossen werden, wenn die Quote des genehmigten Kapitals nach der Kapitalherabsetzung nicht mehr als die Hälfte dieses neuen Grundkapitals umfasst.