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Anhebung des Hauptmietzinses und Ertragsschwäche der Branche desGeschäftsraummieters

RdW aktuellRdW 2003/196aRdW 2003, 241 Heft 5 v. 16.5.2003

Eine Herabsetzung des angemessenen Hauptmietzinses nach § 12a Abs 2 MRG wegen der Ertragsschwäche der Branche des Geschäftsraummieters ist ausgeschlossen, wenn der für das Mietobjekt ermittelte volle angemessene Mietzins in einem weit zu ziehenden räumlichen Umkreis von Branchenkollegen bezahlt wird.

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