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Produkthaftung: Instruktionspflicht und Pflicht zur aktiven Kaufberatung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/162RdW 2003, 197 Heft 4 v. 15.4.2003

PHG: §§ 1 ff, 5 Abs 1 Z 2
ABGB: §§ 1295 ff

Nur hinsichtlich eines Produktes, bei dem einer evidenten Instruktions- bzw Warnpflicht nicht schon durch dem Produkt beigegebene schriftliche Hinweise Genüge getan wird, ist der Betreiber eines Selbstbedienungsmarktes gehalten, für eine entsprechende Information der Kunden allenfalls auch durch persönliche Beratung selbst von vornherein Sorge zu tragen.

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