Der VwGH hat neuerlich Event-Marketing als betrieblich veranlasst angesehen.
Nachdem der VwGH mit E 24. 10. 2002, 2002/15/0123, erstmals angedeutet hat, dass auch Event-Veranstaltungen als Werbemaßnahmen angesehen werden können und nicht zwingend dem Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen unterliegen, hat er nunmehr diese Rechtsprechung fortgesetzt.