Der folgende Beitrag möchte eine erste Hilfestellung bei der Anwendung der neuen Haftungsbestimmungen (§§ 24 f) bieten. Dafür sollen sowohl die weiterhin gültigen Haftungskriterien herausgearbeitet als auch Anregungen für die praktische Handhabung der inhaltlich neuen Regeln, insbesondere jener über unentgeltlich tätige Organwalter, gegeben werden.*)