In wirtschaftlich angespannter Zeit ist es zum Wohl der Gesellschaft von größter Bedeutung, dass für den langfristigen Erfolg die richtigen strategischen Weichen gestellt werden. Die Mittel und Behelfe hiezu gibt der Vorstand vor, der das tagtägliche Geschäft führt und die entsprechenden konzeptuellen Überlegungen und Pläne auszuarbeiten hat. Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand einerseits durch die entsprechende Beratung, andererseits ist er durch die entsprechende Zusammensetzung auch in der Lage, eigene strategische Unternehmensplanungen zu verfassen, die durchaus mit denen des Vorstandes im Widerspruch stehen können. Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob es eine Rechtspflicht bezüglich strategischer Unternehmensplanung gibt.