vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorausleistung und Rücktritt beim Zahlungsverzug

WirtschaftsrechtMag. Walter DoraltRdW 2003/4RdW 2003, 8 Heft 1 v. 15.1.2003

Untersucht werden Zweck und Entstehungsgeschichte desArt 8 Nr 21 der 4. EVHGB. Berücksichtigt wird auch die analoge Anwendung im bürgerlichen Recht. Neben einer rechtspolitischen Betrachtung geht der Beitrag auf die besondere Situation der hypothekarischen Besicherung bei Liegenschaftskäufen ein.

​​1. Problemstellung

Gemäß § 918 ABGB kann der Gläubiger bei Leistungsverzug des Schuldners nach Ablauf der gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten1)1) Obwohl § 918 ABGB die „Setzung“ einer Nachfrist verlangt, lässt die Judikatur - unter teils heftiger Kritik der Lehre - deren bloß tatsächliche Gewährung genügen. Vgl etwa OGH SZ 27/334; OGH JBl 1999, 527; sowie Welser in Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II12 (2001) 49 mwN..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!