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Die neue Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation

WirtschaftsrechtMag. Dr. Siegfried LachmairRdW 2003/3RdW 2003, 4 Heft 1 v. 15.1.2003

Mit 31. 7. 2002 wurde die neue Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 7. 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl L 201/37 ff) kundgemacht1)1) Abrufbar unter http://europa.eu.int/eur-lex/de .. Die neuen Bestimmungen sind mit dem Tag der Kundmachung (Art 202)2) Artikel ohne Angabe der entsprechenden Norm sind solche der kundgemachten neuen Datenschutz-RL für elektronische Kommunikation., somit am 31. 7. 2002, in Kraft getreten. Ziel der neuen Richtlinie ist die Anpassung an die technologischen Entwicklungen in den Märkten für elektronische Kommunikationsdienste und -netze, um den Nutzern einen entsprechenden Schutz von personenbezogenen Daten sowie der Privatsphäre zu gewährleisten3)3) Vgl Erwägungsgrund 4 der RL.. Die vorliegende EU-RL löst mit deren Umsetzung in innerstaatliches Recht durch die Mitgliedstaaten der EU (Art 19) die alte Richtlinie 97/66/EG vom 15. 12. 1997 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation4)4) ABl L 24/1 vom 30. 1. 1998 (sog ISDN-RL). ab. Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen der neuen Datenschutz-RL kurz dargestellt werden. Auf den Entwurf des BMVIT (abrufbar unter www.bmv.gv.at ) zu einem neuen Kommunikationsgesetz (KIG), welcher nach§ 1 Abs 4 KIGdie 4 neuen Regulierungs-RL der EU für den europäischen Telekommunikationsmarkt umsetzen soll (vgl ABl L 108 vom 24. 4. 2002, S 7-77) und die gegenständliche - im Zeitpunkt der Veröffentlichung des KIG-Entwurfs noch nicht verabschiedete - E-Datenschutz-RL bewusst noch nicht explizit anführt, obwohl diese aber im Entwurf zum KIG (vgl insb Abschnitt 12 im KIG) bereits Eingang gefunden hat, wird hier nicht näher - ausgenommen der Pkt „Unerbetene Nachrichten“ (Art 13 der RL) - eingegangen, da dies den Rahmen des Beitrags sprengen würde.

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