Mit 31. 7. 2002 wurde die neue Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 7. 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl L 201/37 ff) kundgemacht1). Die neuen Bestimmungen sind mit dem Tag der Kundmachung (Art 202), somit am 31. 7. 2002, in Kraft getreten. Ziel der neuen Richtlinie ist die Anpassung an die technologischen Entwicklungen in den Märkten für elektronische Kommunikationsdienste und -netze, um den Nutzern einen entsprechenden Schutz von personenbezogenen Daten sowie der Privatsphäre zu gewährleisten3). Die vorliegende EU-RL löst mit deren Umsetzung in innerstaatliches Recht durch die Mitgliedstaaten der EU (Art 19) die alte Richtlinie 97/66/EG vom 15. 12. 1997 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation4) ab. Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen der neuen Datenschutz-RL kurz dargestellt werden. Auf den Entwurf des BMVIT (abrufbar unter www.bmv.gv.at ) zu einem neuen Kommunikationsgesetz (KIG), welcher nach§ 1 Abs 4 KIGdie 4 neuen Regulierungs-RL der EU für den europäischen Telekommunikationsmarkt umsetzen soll (vgl ABl L 108 vom 24. 4. 2002, S 7-77) und die gegenständliche - im Zeitpunkt der Veröffentlichung des KIG-Entwurfs noch nicht verabschiedete - E-Datenschutz-RL bewusst noch nicht explizit anführt, obwohl diese aber im Entwurf zum KIG (vgl insb Abschnitt 12 im KIG) bereits Eingang gefunden hat, wird hier nicht näher - ausgenommen der Pkt „Unerbetene Nachrichten“ (Art 13 der RL) - eingegangen, da dies den Rahmen des Beitrags sprengen würde.