Durch das Internet und seine Dienste, insb dem World Wide Web und der E-Mail, ist die Übertragung verschiedenster Software in massentauglichem Umfang möglich geworden, ohne dass es des Gebrauchs körperlicher Trägermaterialien bedarf. Es stellt sich die Frage, ob bei solcherart unkörperlichen Übertragungen von Dateien und Anwendungen die Erschöpfung des Verbreitungsrechts eintritt. Dies ist durchaus von praktischer Bedeutung: Wenn eine Anwendung eines Computers mittels eines Download upgedatet wurde und keine Erschöpfung eintritt, so könnte der Computer praktisch (fast) nicht weiter veräußert werden.