Infolge der Dynamik des Wirtschaftslebens sowie durch die laufende Gesetzgebung entstehen immer wieder neue rückstellungsfähige bzw -pflichtige Sachverhalte. Umgekehrt wurden zuletzt bereits länger bekannte Rückstellungen neu interpretiert, in manchen Fällen sogar deren erstmalige steuerliche Anerkennung judiziert. In den letzten beiden Beiträgen der Artikelserie über die handels- und steuerrechtlichen Aspekte von Rückstellungen sollen diese „neuen Rückstellungen“ besprochen werden, wobei im vorletzten Beitrag die neuen Aspekte altbekannter Rückstellungen untersucht werden.