vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verschweigen einer Behinderung ist kein Entlassungsgrund

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/640RdW 2003, 724 Heft 12 v. 15.12.2003

AngG: § 27 Z 1
BEinstG: § 2 Abs 1

Wirkt sich die Behinderteneigenschaft des AN weder auf seine Einsatzfähigkeit aus noch ist eine Gefährdung anderer Personen im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Arbeitsleistung gegeben, setzt der AN keinen Entlassungsgrund, wenn er gegen die von der Rsp anerkannte Pflicht verstößt, dem AG die ihm bekannte Eigenschaft als begünstigter Behinderter mitzuteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!