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Unberechtigter Austritt wegen Entgeltrückstandes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/639RdW 2003, 722 Heft 12 v. 15.12.2003

GewO 1994 § 82 lit f , § 82a lit d

1. Das Austrittsrecht des AN wegen eines Entgeltrückstandes aus der Zeit vor dem Konkurs kann nach der Konkurseröffnung nicht gegen den Masseverwalter (MV) ausgeübt werden, da der MV an die Bestimmungen der KO gebunden und gar nicht berechtigt ist, die aus der Zeit vor der Konkurseröffnung stammenden AN-Forderungen außerhalb der Abwicklung im Kridaverfahren sofort und vollständig auszuzahlen.

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