EStG 1988: § 109a
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass sich die Beurteilung des Anschaffungszeitpunktes für die Investitionszuwachsprämie nach Rz 2166 der EStR 2000 richtet, wonach der Übergang der Preisgefahr allein nicht maßgeblich ist. Der Zeitpunkt des Überganges der Preisgefahr war nur im Zusammenhang mit dem IFB maßgeblich und ist auf die Investitionszuwachsprämie nicht zu übertragen (vgl Rz 3701a EStR 2000).