vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BMF: Satzungsgemäße Zuwendungen auch bei Kapitalgesellschaften schenkungssteuerfreiParlamentarische Anfragebeantwortung zur „Homepage-Affäre“ und zur Befangenheit

Steuerrechto. Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2003/586RdW 2003, 669 Heft 11 v. 17.11.2003

Anlässlich der „Homepage-Affäre“ des Finanzministers erklärte das BMF unter Hinweis auf die Stiftungsrichtlinien, dass auch satzungsgemäße Zuwendungen eines Vereines nicht der Schenkungssteuer unterliegen. Nunmehr liegt eine parlamentarische Anfragebeantwortung vor, in der das BMF diese Rechtsauffassung auf Zuwendungen von Kapitalgesellschaften ausdehnt (ist ihre Behandlung „gleich jenen wie bei Vereinen“). De facto sind danach auch Kapitalgesellschaften von der Schenkungssteuer ausgenommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!