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Verfall von Pensionsleistungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/581RdW 2003, 664 Heft 11 v. 17.11.2003

ASVG: § 102
ABGB: § 7

1. Gem § 102 Abs 3 ASVG verfällt der Anspruch auf bereits fällig gewordene Raten zuerkannter Renten (Pensionen) aus der UV und PV nach Ablauf eines Jahres seit Fälligkeit. Diese Frist wird gehemmt, solange dem Anspruchsberechtigten die Inanspruchnahme der Leistungen durch ein unabwendbares Hindernis nicht möglich ist.

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