Der EuGH hat in seinen Entscheidungen zu den Rs Centrosund Überseeringden Anwendungsbereich der Sitztheorie drastisch reduziert1). Wo diese bisher den Schutz nationaler Interessen gewährleistet hat, können jetzt Unternehmer ungehindert ausländische Briefkastengesellschaften gründen, um unter dem Schutz liberaler Rechtsordnungen ihren Geschäften nachzugehen. Die damit verbundenen Probleme zu bewältigen, ist Ehrgeiz nationalen Gesellschafts(kollisions)rechts. Ein möglicher Lösungsansatz - Gründungstheorie verbunden mit nationalem Gläubigerschutz - steht nun auf dem Prüfstand des EuGH.